Motorrad


A

 

ab 25 Jahre Motorrad mit unbeschränkter Leistung. Die Klasse A schliesst die Klasse A1 und M ein und setzt beim Erwerb keine andere Führerscheinklasse voraus.

unbeschränkt / auf Kawasaki ER6n mit ABS



Motorrad


A

 

ab 18 Jahre Leistungsbeschränkung auf max. 25kW und 0,16kW/kg Leergewicht nur innerhalb der ersten 2 Jahre.

beschränkt / auf Kawasaki EL - 252 (2x)



Leichtkraftrad


A1

 

ab 16 Jahre Leichtkraftrad mit max. 125 cm³, 11 kW. Die Klasse A1 schliesst die Klasse M ein. Beim Erwerb ist der Besitz einer anderen Führerscheinklasse nicht notwendig. Bis zum 18. Lebensjahr max. 80km/h

auf Yamaha YBR 125



Kleinkraftrad


M

 

ab 16 Jahre Kleinkraftrad mit einem Hubraum von max. 50 cm³ und 45 km/h. Der Besitz der Führerscheinklasse M schliesst keine andere Klasse ein und wird ohne Probezeit erteilt.

auf Roller Piaggio NRG



Mofa


M
O   F  
A






auf Mofa Derby


Begleitfahrzeug für 2-Rad-Ausbildung

    Ducati Hypermotard






PKW


B

BE



 


 

ab 18 Jahre PKW mit max. 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz), KFZ bis 3,5 t. Der Besitz der Klasse B schliesst die Klassen M und L ein.

1 x auf Golf 5
3 x auf Golf 6
2 x auf Mercedes Benz A-Klasse (1x Automatik)

BE = Pkw und Anhänger über 750 Kg zul.g.gewicht ( z.B. für Pferde und Wohnanhänger )

BE = Pkw und Anhänger über 750 Kg zul.g.gewicht

( z.B. für Pferde und Wohnanhänger )







§31


§31 = Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis